Der Zehent

Schon seit karolingischer Zeit wurde der Anspruch der Kirche um Abgabe des zehnten Teils der Ernte zum Unterhalt der Priester vom Staat unterstützt. Wir könnten diese Abgabe also als eine frühe Form einer Kirchensteuer betrachten.Von dieser ursprünglichen Form hat sich der Zehent teilweise gelöst und ist mancher Orts in die Hände adeliger Grund Herrschaften gelangt und gleich den Grundrenten verkauft, verschenkt, getauscht, verpfändet und gehandelt worden.
Den dritten Teil des der Pfarre Bozen zustehenden Zehents finden wir in Händen der Grafen von Liechtenstein. Für das Zehent recht der Liechtensteiner wäre es denkbar, daß es seine Grundlage darin hatte, daß die Kirche in Leifers als Eigen Kirche der Liechtensteiner entstanden war. Die erste Urkunde zur St.-Nikolaus-Kirche vom Jahr 1386 würde jedenfalls in diese Richtung weisen. Allerdings ist im allgemeinen bei Eigen Kirchen 1/, des Zehents in Händen des Priesters und 1/3 in Händen des Eigenkirchenherrn. Möglich wäre auch, daß dieser Zehent Teil auf Veranlassung des Fürst Bischofs von Trient seinen Ministerialen, den Liechtensteinern, übertragen worden ist.
Es wurde zwischen dem großen und dem kleinen Zehent unterschieden. Ersterer betraf den zehnten Teil des Wein- und Getreide Ertrages, letzterer andere Feld- und Garten Früchte, wie Rüben, Obst, Nüsse usw.
Wie auch anderswo gab in Leifers die Zehentreichung in mehrerlei Hinsicht zu langwierigen Streitigkeiten zwischen Zehent Herrn und Zehent pflichtigen Anlaß. In erster Linie war es die Frage, ob auch von sogenannten Neubrüchen, also von neu gerodetem Land, der Zehent zu reichen sei. Während der Grundzins von Neubrüchen in der Regel nicht zu reichen war, hat schon der Landes Fürst Erzherzog Sigismund am 16. September 1455 die Zehent Pflicht von Neurauten gesetzlich anerkannt.' Trotzdem haben sich die Bauern immer wieder gegen den Zehent aus Neubrüchen gewehrt. Diese war dann auch eine der Haupt Forderungen des Bauernaufstand es von 1525. Aber auch mit dieser Forderung nach Abschaffung der Zehent Pflicht von Neurauten sind die Bauern nicht durchgedrungen, wie aus der Landes Ordnung von 1532 ersichtlich ist. (Artikel V). Erst 1769 hat eine Landesfürstlichen Verordnung die Neuraute für 30 Jahre nach ihrer Anlage vom Zehent befreit.
Zum Unterschied vom Grundzins wurde der Zehent viel länger in Natura gereicht; bei allmählicher Geldentwertung wurde der in Geld zu reichende benannte Grundzins erträglicher, der Naturzehent, vor allem der nicht benannte, immer druckender.
Einen weiteren Anlaß für häufige Meinungsverschiedenheiten gaben Umwandlungen der Kulturen, bei welchen entweder aus Zehent freien Gütern (wie aus Wiesen) Äcker oder Wein Güter gemacht wurden, oder bei welchen auf Gütern, auf welchen seit je der Zehent einer bestimmten Getreideart wie Roggen oder Weizen gereicht wurde, eine völlig neue Kultur pflanze angebaut wurde. In unserem Gebiet handelt es sich hierbei vor allem um den Mais oder Türgg. Die erste mir bekannte Erwähnung dieser aus Amerika neu eingeführten Kultur pflanze in Leifers datiert de anno 1591. Damals wurde auf dem Thaler oder Preglerhof in der Au bereits Türgg angebaut.
Die Zehent pflichtigen Höfe wurden in den Unbaren der Pfarrkirche aufgeführt. Das älteste Urbar ist nach einem Schreiben des Brixner Dom Kapitels vom Jahre 1844 aus dem Jahre 1515 erhalten.' Wir benützen ein im Propsteiarchiv liegendes Urbar aus dem Jahre 1649. Dort finden wir auf Seite 141:
Volgen die Höff und Güetter in der Au undter Botzen. Aus der Aufzählung der Höfe wird ersichtlich, daß das Zehent bare Gebiet der Au nicht identisch war mit dem Steuerviertel Unterau oder St. Jakob in der Au. Die Höfe sind folgende: Der Höilmayr (später Pfarrhof genannt), der Seizen, der Hilber, das Hütthöfl, Manna, Lehalt, Dirn, Wiser, Simmerle, Kilian, Natlich, Temperer (auch Mondschein genannt), Nadler, Weinmayr, Schaller. Von diesen gehören nur folgende zum Steuerviertl Leifers: Seizen, Hilber, Hütt,Manna, Lebalt, Temperer. Diese Höfe geben nur den nassen Zehent, das heißt Weinzehent, und zwar: der Seizen3 Zummen, der Hilber 2 Zummen, das Hütt Höfl 1 Zummen, das Manna Höfl 1 Zummen, der Lebalt 1 '/2 Zummen, der Temperer 4 Yhrn.
Auf fol. 170 folgen die Höfe welche nur den dritten Teil des Zehents dem Pfarrer in Bozen geben: der Flascher, der Krueg, der Stelzl oder Reinisch, der Stifter oder Holzer, Krebs oder Fiderer, Paur unterm Perg.
Auf fol. 171 folgen die Höf und Güter zu Leifers, so dem Pfarnvidumb zu Bozen nur dendritten Teil - und den 2. Teil den Herrn Grafenzu Liechtenstein zehent geben in Wein undTraidt (Getreide: der Flascher, der Krueghof, der Stölzl, der Stifter oder Holzer, der Krebs oder Fiderer, der Paur unterm Perg, die Pfleg, Güter aus dem Teisl, Thurner).
Aus dem Jahre 1617 ist ein langwieriger Zehentstreit zwischen Wilhelm Plattner, Pfarrherr in Bozen, und dem Inhaber des Pertold- oder Müllerhofes in der Au,Gregori Mayr, erhalten.' Ein ordentliches Stockurbae des Pfarrers besagt, daß der jeweilige Inhaber des Hofes dem Pfarrwidum 15 Scbober oder Hockerfieterung zu gebenschuldig ist. Dem säumigen Hofinhaber wird eine Frist von 14 Tagen gesetzt, damit dieser sage, ob er den Zehent geben will oder nicht. Mayr antwortet nicht, sondern behauptet, daß in seinem Kaufvertrag von keiner Zehent Pflicht die Rede war. Er hatte den Hof nämlich von Kaspar Kistler, Tischler in Bozen, gekauft. So wird der genannte Kistler als Zeuge vorgeladen; auch er weiß von einer Zehent Pflicht nichts. Nach langem Streit kommt es schließlich zu einem gerichtlichen Vergleich. Der Zehent wird bezahlt.
Solche Gerichtsverfahren wegen der Weigerung der Zehentreichung finden wir laufend. Ein weiteres Beispiel: 1782 wird Joseph Anton Hingerle, Inhaber des Turnhauser Hofes, belangt. Hingerle glaubte von der Zehentabgabe befreit zu sein, weil er ja seinen Hofvollständig zu Wies Boden liegen gelassen habe und von Heu und Grumet kein Zebent zu geben gepflogen werde.
Trotzdem hat sich Hingerle herbeigelassen, dem Propst von Khuen jährlich 3 fl. als benannten Zehent zu geben. Der nunmehrige Propst Joseph David Graf von Sarnthein wollte von dieser Abmachung nichts wissen. Die zu Wiese liegenden Gründe seien vormals Wein Güter gewesen. Laut Urbar der Propstei sei diese im Bezirk LeifersDecimator universales, das heißt, daß grundsätzlich alle Güter mit Getreide und Wein zehentpflichtig seien, nicht aber mit Heu und Grumet; dies nach altem Gebrauch. Die Verbindlichkeit der Zehentreichung klebe den Früchten unmittelbar und dem Grundstück nur mittelbar an, eben wegen der zehentbaren Früchte. Es stehe jedem Eigentümer frei, das Grundstück nach seinem Belieben zu bebauen. Aus einem Grundstück mit zehentbaren Früchten kann eine Wiese gemacht werden, aber auch umgekehrt. In diesem Verfahren wird der Thurnhauser freigesprochen.
Die Umwandlung der Wein Güter in Wiesen in Leifers und anderen Tallagen scheint damals sehr verbreitet gewesen zu sein. Der Propst klagt nämlich, daß in Leifers mehr denn 415 7-beile zuWiesboden liegen. »Rebenneurauthe. seien sogar durch allerhöchste Befehle verboten. Das seit einiger Zeit »etwas sumpfig gewordene Terrain verspricht außerdem von den Reben merklich minderen Nutzen als von den Wiesen". Der Propst vertrat im genannten Verfahren mit dem Thurnhauser den Standpunkt, daß Äcker und Wein Güter, die zu Wiesen liegengelassen wurden erst nach einem hundertjährigen Zustand als Wiese vom Zehent befreit seien.
Die Zehentholden haben außerdem noch andere Gründe für ihre vermeintliche Zehent Freiheit angeführt. 1790 machten 20 Hof Inhaber aus Leifers dem Propst in Bozen die Mitteilung, daß sie in Zukunft den Zehent der Kuratie Kirche Leifers abzufahren die Absicht hätten.' Außerdem möchten sie die anvor gewöhnlichen Andachten, Novenen und Umgänge halten. Dies ist wohl als Reaktion auf die Reformen Kaiser Josephs Il. zu verstehen, welcher nicht nur zahlreiche Kirchen, Kapellen, Klöster und Bruderschaften im ganzen Lande geschlossen bzw. aufgelöst, sondern auch verschiedene Andachten und Prozessionen verboten hatte." Es waren die folgenden Personen:Melchior Maria - und Antonvon Menz,Johann Fulterer (Burger), Jakob Ranigler (Hafner), Michael Pürcher (Pfösl), JohannPürcher (Gampner), Georg Gerber (Tschuegg),Mathias Kofler (Gob), Andre Untertrifaller, FranzPfeifer, Peter Erlacher, Josef Schwicker, AntonStuppner, Michael Kirchmayr, Josef Prugger(Stampfler), Paul Pürcher, Franz Flor (Kölbl),Joseph Pürcher (Aichner), Anton Franzelin, Michael Sturm.
Der Propst wandte sich unverzüglich mit seiner Beschwerde ans Kreis Amt, welchem das Patronats recht in Landesfürstlichen Vertretung über die Pfarre Bozen zu stand: die Propstei befindesich seit unvordenklichen Zeiten in dem ruhigenund rechst kräftigen Besitze des Zehent rechtes,Das Zehent recht sei erst vor einigen Jahren voneiner Landes restlichen Kommission anerkannt . Die Zehent Schuldigkeit sei auch in der neuen Steuerfassion enthalten. Doch war der häufigste Anlaß für Weigerung der Zehent holden eine Kulturänderung der zehentbaren Gründe.
Falls ein öder Grund im Bezirk, wo die Kirche Universalzehentherr war, gerodet und zu Acker- oder Weinbau gemacht wurde, so war zu unterscheiden, ob sich der Zehent Herr an der Rodung beteiligt hatte oder nicht. Im letzteren, dem häufigsten Falle, war das Grundstück für zehn Jahre von der Zehent Pflicht befreit.
Falls aus einer Wiese oder einem anderen fruchtbaren Grund ein neuer Acker oder Weinbau gerautet wird, so ist der Zehent ab dem Zeitpunkt zu entrichten, an dem das Gut zum erstenmal seine neuen Früchte trägt. Dies gilt auch, wenn ein altes Weingut neu angelegt wird.
Wird aus einem Weingut oder Acker eine Wiese, so ist selbige von der Zehent Pflicht befreit; sobald diese Wiese neu kultiviert wird, gilt aber die Zehent Pflicht. Diese Richtlinien galten im Gericht Bozen. Im angrenzenden Gericht-A1tenburg betrug der Zehent in Wirklichkeit nur den elften Teil, so war jede 11. Garbe Getreide oder jede 11. Yhre Praschlet zu reichen.
Einen besonderen Anlaß für langwierigen Streit gab der Verkauf der gräflich liechtensteinischen Höfe in Leifers an das Reichsstift St. Ulrich und Afra in Augsburg im Jahr 1755. Schon vorher hatte der Inhaber des Fiderer Hofes, Joseph Anton von Azwang in Riglheim, dem Propst Rudolph Fortunat Grafen Tröyer und dem gräflich liechtensteinischen Amt den Zehent verweigert. Die Liechtensteiner verlangten 2 /3 des Zehents und gestanden dem Propst 1/3 zu. Das Stift St. Ulrich und Afra übernahm nicht nur das liechtensteinische Urbar, sondern auch die Zehentrechte, so auch vom Fidererhof. 1759 kam es schließlich zu einer Transaktion zwischen dem Propst und St. Ulrich. Letzteres sollte 1/3, ersterer l/.3 des Zehents beziehen. St. Ulrich bezog außerdem den Grundzins.
Die Höhe des Zehents wurde nach dem achtjährigen Mittel Ertrag berechnet. Bei der Gründung der Kuratie Leifers 1711 hat der Propst in Bozen den dritten Teil des nassen und die Hälfte des trockenen Zehents dem Kuraten in Leifers überlassen. Die wirtschaftliche Lage der Pfarre Bozen war im 16. Jahrhundert eine der besten im Lande.
Der Kurat hat darüber fleißige Abrechnung geführt. Vom Kuraten Johann Kolb sind derartige Abrechnungen de anno 1783 erhalten. Die Höfe gaben an trockenem Zehent Roggen, Weizen, Gerste, Türgg.
Der Kurat bezog 10-15 Star Roggen im Jahr; Türgg war noch verhältnismäßig schwach vertreten, denn der Kurat bezog davon »nur. etwa drei Star im Jahr. Der Anteil der einzelnen Höfe wurde in Hockern und Garben gerechnet.
Trotz der weiter oben angeführten Transaktion zwischen dem Propst und dem Fidererhofsinhaber, welche Pflicht 1767 nochmals für Wein und Getreide einbekannt wurde, weigerte sich der Fidererbaumann, den Zehent vom Türggen zu reichen. Der Hof Inhaber Peter von Walther argumentierte, vom Hof sei sehr wohl die decima majorzu reichen, nicht aber die decima minuta. Er bemühte Kirchenrechtler, um zu erklären, daß unter den decimae minutae Erbsen, Bohnen und sonstige Kleinigkeiten« zu verstehen seien, die auf einem Grundstück gebaut werden. Dazu gehöre auch der Türggen, und nach allgemeinem Rechts Brauch sei im Revier Leifers keine decima minutaund somit kein Türggenzehent zu reichen. Diese These sei durch die österreichische Rechtsordnung untermauert, und außerdem sei in Leifers nie ein Türggenzehentabgeführt worden, und deshalb sei eine entsprechende Forderung ohnehin verjährt. Auch in der alten Urbar Büchern der Pfarre werde der Türggen nicht genannt. Das Stadt-und Landgericht wandte sich an das Fiskalamt in Innsbruck um die nötige Rechts Auskunft. Der Bescheid lautete, der Türggen sei sehr wohl "eine Art Getreide, worunter man im allgemeinen diejenigen Samen von Pflanzen versteht, welche zu Brot oder Mehl speise taugen; somit sei der Türggen sehr wohl als »zum großen Zehent gehörige Feldfrucht zu betrachten. Daß in den alten Urbar Büchern der Türggennicht genannt werde, sei nicht verwunderlich, da diese Bücher zu einer Zeit angelegt worden seien, zu der in Tirol noch kein Türggen angebaut worden sei.
Die Verweigerung zur Reichung des Türggenzehents sei keine anerkannte Rechts Gewohnheit, sondern eine Rechtsverletzung, wie aus einem einschlägigen Gerichtsurteil von 1776 hervorgeht. Mit dem Urteil des Landgerichtes vom 6. Juni 1803 wurde der Fidererhof zur Reichung des Türggenzehents und zur Bezahlung aller Prozeßkosten verurteilt. Der Zehent wurde erst mit der Grund Entlastung 1849 beseitigt.

Ein Zehenturbarbuch von 1616.

Aus dem 16. und 17. Jahrhundert sind im Pfarrarchiv Bozen mehrere Urbar Bücher der zehentbaren Höfe und Güter in Leifers enthalten. Nr. 17711, etwa um 1616, ist wie folgt betitelt:
Auszug aus aller - und yeden Höf und Güettern so dem Pfarnvidem zu Bozen zechenden.
Das Urbarbüchl beginnt mit dem Auszug der Höf und Güelter zu Leüfers, daraus der Widem zu Bozenallain und ganzen Zechendt in Wein und Traid empfacbt.
1)Weilendjocoben Gillmanns albir seligen Erbenhaben innen die Paurecbt des Rennerhofes in Sissa,mit Behausung, auch Äkker, Wisen und Weinbau, alles in ainem Innfang glegen.
Von dem Khobis den Rechend, und von den Reben, wann was zielt wird, AI Ehrung.

Seit Mair, Ebner auf Seid, von einem Stuck-Erdreich, Wismad ob dem Renner Hof in Sissa, so in den EbnerHofgeböilg.
2) Darzue bat er Ebner vom Weingartner Hof AI Stuck Berg erkhaufft und anno 1605 ain Neurautdaraus gemacht, alles von ain Tagmad groß, und mitWeinbau belegt.
3) Herr Lucas Römer Freyberr zu Maretsch vom Stainmanhof mit Behausung, Hof, Hofstat, Stadl, Stallung und andern Zue- und Ingebeien in Sissa.
Item von der Wisen samt etlichen Lasirn und Acker darin alle in ainem Infang und unter der Strassen gelegen.
4) Weilend bannsen Zelgers gewesten Gassmans zu Leifers nachgelassene Wittib Cathatina Oxenfuesin,vom Gassmanhof, mit all seinen zuegehörigen Stuckenund Guettern. Ain Acker und Weinbau von zwainzig Ster sa men groß.
Verrer ain Lasürn genannt die Stainpruck von fünf Tagmadten groß mit Reben belegt.
5 )Gottbardt Pichl auf Teitschenofen, Paurecbt einer Behausung sambt ainem Khrautgarlen zum Reinisch genant.
Mer ain Stuckh Acker von fier Stär Samen groß, darin sechs lasürzeilen.
6) Caspar Zieglauer, Fuxer zu Leifen, von ain Lasürn, wisen undackber ungeverlich von siben Tagmaden groß, genannt im oberen grell.
Item ein Ackher von 24 Stär Samen groß genant Fuxacker mit Reben belegt. Mer ain Wisen, genant dieTratten, ungever von fünf Tagmaden, auch mit rebenbelegt,- und ain Weingart genant der Hütweingail, ungever von ainem jauch groß.
Aber ain Stuck Weingarl von ainem halben jauch.Verrer ain Weingati von ainemj auch genant derRauth Weingail.
Und mehr ein Paumgarten, genant der Khlee und ain Mösl darbei, alles bei vier Tagmadt groß.
7) Wolfgang Zieglauer vom Purgerbof mit Behausung und Ingebeyen.Atem AI Stuckh Ackher von zechen stär samen, genannt der Pirpam Acker darin Acker und Weinzeilen seindt.Mer vier Tagmad Wisen mit Reben belegt und ainAicbwald aneinandergelegen.
Aber fünf jauch Eden, so vormals Wein gart gwest, un iezt zum Thail Lasür Zeilen seindt. Item ain wisen von drei agmaden.
Weiter ain guet der Kheller Ackher genandt, von ain halben Tagmadt Wisen, drei Stär samen Ackherund mit Lasür Zeillen, und ain Stuck Wismat mit Reben belegt, genanntdie Lasüre, von drei Tagmadt.
8) Hanns Ziglauer von ainem Stuckh Wismat von vier Tagmaden groß, genant die Lasür mit Reben belegt.
9)Michael Ziglauer vom Teisslbof mit Behausung, Hofstatt und anderen ingebeyen, und dabei 44 Tagmad Wisen, darunter ungever acht Tagmad mit Reben belegt.Mer ain Stuck Wismadt geben in des Paurn unterm Pergsbof und der gmain Landgraben.
10)Mer vom Paurecht des Khröbs und Fiderer Hofs, mit Behausung, Hofstatt und Anderen.Mer zwen Ackher mit Weinzeillen belegt, von sibend halben jauch groß. Auch wisen, gleichfahls mitReben besetzt.
11) Melchior Ennthofer Flascher bat inne ain Stuck von zwayen Tagmaden groß, mit Reben belegt,im jauch gelegen, so in Flascher Hofgeböiig. Mer bat er Flascher innen ain Stuck Wisen, dieGiessenwies genannt, von acht Tagmadt, daruntersechs Tagmad mit Reben belegt und die zwey TagmadMoß seindt.
12)Abermallen vom Khürchenguet mit allen desselben Stucken und Güettern: Als erstens ein Behausung und Garten.
Item ain Stuck Ackher und Weinbau ungever von sechs Stär Landt Acker groß. Mer ain khlaines Wisfleckhl dabei, mit Reben belegt die Hofstat genannt. Verrer ain Wis von vier Tagmad Wisen, der Lullengenannt, davon etwo noch ungever ain halbls Tagmadt mehr vorhanden, der Uberrest ist durch dieEtsch verrennt worden.
13)Weilendt Hansen Oxerifuefs Erben vom Lachman Hof mit allen seinen Zuegebörungen. Item ain Stuckh Erdtreich Ackher und Weinbau dasj auch genant, sambt 4 Tagmad mit vier Zeilen Reben; ungever 30 Stär samen Landt. Mer von der Stainpruggen von siben Tagmadten. Widerumben von der Rautwis, zum Ihail mit Reben besezt, von vier Tagmadt groß, und sechs Stär samen Ackher. Aber ain Stuckh Moswisen, das Gföll genant, vonvier Tagmad groß. Weiter ain Wäldl ob St. NicolausKirchen.
14) Hans Enthofer 7-burner vom 7-burnerbof.
Mer darbei der Thurn Acker ungever von 15 Stür Landt groß. Verrer ain Stuckh wis genant die Giessenwieß von 12 Tagmadt groß, darunder die sechs Tagmadt mit Reben belegt. Aber ain Stuck, die ober Giessenwiß genannt, von4 Tagmadt groß, mit Reben besetzt. Mer vom Pallmanhof mit Behausung und Güettern: als ain Ackher von 14 Stär samen groß mit Reben belegt. Mer ain Ackher von 15 Stär samen groß, gleichsfals mit Reben belegt. Mer2 Weingärten.
Aber ain Wisplezen, ungever von drithalb Tagmadt, so edt. Widerumben von der Zinswiß von 6 Tagmadt. Mer ain Moßwiß von Zwo Tagmadten. Aber ain Moßwiß von andtertbalb Tagmadt, und leztlichen ainen Perg.
15) Die Khürchen zu Leifen vom Neutheisl sambt dem daran stossenden Garlen, mit Rebern belegt, von aim Tagmadt Wisen groß. Gibt benannten ZechendMost 1/, Ybrn.
16) Benedict Herbst auf Teitschenofen von aim Stuck Erdtreich Wismadt von vier Tagmadt groß, mitReben belegt, zu Leifers gelegen.
17) Weilend Haubtmann Hannsen Pruggers zu Sterzingen nachgelassne Kinder, von den höf und Güetter zum Aichner und Anleuter beede ungever von 32 Star Samen Ackher, und42 Tagmadt Wisen und Weinbau, darunter allain die15 Tagmat Guet Wisen, das andere alles mosl'g.
18) Mer vom Kölblhof von ungever 29 Stärsamen Ackher, so mit Reben belegt, und zwai schlechte Tagmadt Wisen.
19) Mer von ainem Stuckh Ackher und Weinbau der Sener genant, ob der Landstrassen.
20 )Weiland Leonhardt Lampen Tochter, darüber Hans Khaltenhauser Burger alhie Gerbab gewest, vonPerchtoldthof in der Au, von ungever vierzig Tagmadt Wisen.
21) Aber auf beschehne Undterhandlung bat sich Adam Riser in Leitach dahin verbilligt, den Zechentzu raichen.
22) Andre Belat Pergomeschg von Gmund zum Khrenzl paut di Paurecht des Aspmairhofs in der Au,ungever 64 Tagmadt Wisen, darunter etwas mit Rebenbelegt, und zuvor drei Gueter gewest.
23) Herr Georg Wilhelm von und zu Arzt Hambtmann aufm Nonß und im Sulz, vom Piigl- oder Tallerbof in der Au.
Item ungever vierzig Tagmadt Wisen, darunter 15 Tagmadt bei der Behausung in ainem Infang mit Reben belegt.
Volgen die Höf auf Praittenperg und Puecba, da man alin Traidt zechendt dem Widem Benantengibt.
1 Jacob Grumer auf Puecba vom Weiglerhof benanten Zechent 4 Stär Fuetter.
2 Jacob Pfanzelter, derzeit Postmeister zu Branzoll vom Paurecht des ganzen Puechach oder Mayrhofs von ungever 20 Stär Samen Ackher vier Tagmadt Wisen, und ainem khlainen Waldl Benanten zechent2 Stär Rifflen.
3 Weilend vorgemelts Hannsen Zelgers, gewesten Gassmans Wittich, vom Hof aufm Stain mit seinenStück und Güettern, benanten Zechent 11 Stär Roggen.
Mer vom Vetterhof mit dessen Ingepyen sambt ungever 22 Stär Samen Ackher und siben TagmadtWisen.
Verrer vom Prunnhof von 5 Tagmadt Wisen, so iezo nur Waiden sindt.
4 Bernhardt Hochegger vom Hof zu Hochegg auf Praitenperg benanten Zechent 7 Stir Roggen.
5 Peter Tschuffler Gob auf Praitenperg vom Gobenbof von aim Stuckb Ackher bei 1 7 oder 18 Stär Samen, und darunter bei 3 Stär Samen Ackher mit Reben belegt. Dem Pfarrwidum Benanten Zechent 6 Stär Roggen.
6 Chilstan Tschuffler auf Teitschenofen vom Hofundterm Stain aufm Praitenperg, Ackher und Weinbau von ungever zwei Stär Samen, gibt dem Pfarrwidum Benanten zechent 6 Stär Roggen.
7 Mattheüs Pfösl auf Preitenperg vom Tschueggen bevor der Khargenbof genant, als bei 34Stär Samen Ackher und etlich wenig Weinbau, demPfarrwidem benanten Zechent 8 Stär Roggen.
Jezt volgen die Höf und Gueuer zu Leifers, so dem Pfarrwidem zu Bozen den dritten Teil undden Heren Grafen zu Liechtenstain die 2 nailzechenden in Wein und Traidt gebem
1 Gotthardt am Pichl auf Teitschenofen, vom Stölzlbof, Weingärten, Ackher, Wisen alles in ainemInnfang zu Leifers gelegen.
2 Chatan Erbardt Stiffter auf Teitschenofen vom Stiffterhof Wisen, Ackher Weingarten.
3 Vorgemelter Michael Ziglauer zu Leifers von ainem Ackher so auch vorgesagten Fidererhof gehörig, mit Wein Reben belegt, von anderthalb jauch gre,und ain Tagmadt Wisen, so man nent in den jauchern.
4 Melchior Enthofer, Flascher vom Falscherhof, erstens ain Stuck Achker die Hofstat genant, von dlithalb stär Samen, mit etlichen Weinzeilen.
Verrer ain Ackher und Weinbau ungever von zwelf stär landt, und acht junge Weinzeilen.
Sambt zwai stück Erdtreich Wisen mit Reben belegt, im jauch gelegen, so auch hierzue gehörig.
5 Anthoni Wiser, Bürger zu Bozen, vomKrueghof,als ainem Anger Ackher, und Weinbau ungever sechs jauch groß.
Verrer die Paurecht eines Ackhers, Weinbau, sambt denWislen genant der jauch, 4 jauch groß.
Mer aim Stuck Erdtreich Wismat von aim Tagmad groß mit etlich Pergl Zeilen belegt, die Ruewis genant.
Undter disen Güettern ist ain neuer Raut zu nechst ober der Stallung anno 1609 mit siben Zeilenbelegt worden.
Item von der Ruewis von 4 Tagmadt.
6 noman Tennz Paur undterm Perg, anstat seiner Hausfrauen Maria Fückblin, vom Hof undterm Perg obdem khalten Kheller mit 29 Stär Landt Ackher,darinen Weinzeilen angelegt,
Mer ain Tagmadt Wisen, bei gedachtem khalten Kheller so unbelegt.
Mer von der Ruewis auf der alten Reif undter dem Dorf ungever von vier Tagmadt groß.
Aber von der Gileßwis von 14 Tagmadt groß so aus dem Teisslbof erkhaufft worden.
Dann von ainer Wis, undtergtiesl genant, so auch aus dem Teisslbof erkhaufft, von zwelf Tagmadtengroß, und unbelegt ist.
Und Leztens hat er Tenz Innen ain frei blutaigens Stuckh Wisen, von vier Tagmadt, genannt die Giessenwiß.
Höf und Güetter in der Au unter Bozer4 daraus der Pfarrwidum Bozen den ganzen Zechendt allain zu empfachen bat. (Da von der Au nur das Viertel Unterau oder St. Jakob zur Steuergemeinde - und später, seit 1850, zur eigenen politischen Gemeinde Leifers gehörte, sollen hier nur die Zehent pflichtigen Höfe des Viertels Unterau angeführt werden - Arim. d. Verf.) 3 Georg Pauhofer, Gastgeber am Weissen Leben zu Bozen, vom Seizenhof mit 32 Tagmadt Wisen, darundter der zeit ungever zwainzig Tagmadt mit Rebenbelegt.
4 Benedicten Taxers gewesten Postmeisters alhie nachgelassene Wittih, Catharina Pergepin vom Monähof in derau, zu nechst bei der Behausung,ain Stuckh Wisen, von 4 Tagmadten mit Reben belegt.
7 Christoff Rottenbuecher Trapischer Amtman, Paut die Paurecht des Hülberhofes sambt vierzig Tagmadt wisen, darundter das meiiste mit Reben belegt.Ist der Grundrecht halber aigen. Mer von aim StuckhErdtreich Wisen zum Thail mit LasürZeilen, auf der Monä im ausseren Veld von ... Tagmadten groß.
10 Jacob Meiner auf dem Lebaldthof von 26 Tagmadten Wisen und Ackerbau, darundter das mehrere mit Reben belegt.
Von dem ain Raut ob dem Haus, zechendt, wieauch von dem andern undtern Haus. Gleichfalls im obern Veld das Mösl genannt, ganzen Wein- undTraidt zechendt. Desgleichen von neun Weinzeilen im obern Veld die Eden genant, ganzen Wein- und Traidt Zechent. Und im obern Veld beim Perg, alda zwai Zeilen angelegt.
14 Weilend Hanns Prenen Erben vom ganzen Hüthöfl in der Au Wisen und Weinbau ungever vonvier Tagmadt Wisen mit Reben belegt und zwai stärSam(en) Ackher.
Diese Urbar Bücher sind äußerst interessante Geschichts quellen. Neben den jeweiligen Hof Inhabern und Bau Leuten finden wir bei deren Veränderung eine neuerliche Eintragung von späterer Hand, welche wir in der Edition nicht erfaßt haben.
Eine weitere Beobachtung ist die, daß die Höfe auf Seit und Breitenberg häufig ein Grundstück im Tal hatten.
Auf Kosten des Waldes wurden damals noch in Seit (z. B. Weingartner) Weinberge gerodet. Der Weinbau scheint sich Ober Haupt allenthalben im Aufschwung befunden zu haben; so heißt es z. B. beim von der Etsch gefährdeten Mondscheinhof: Unter diesen Wiesen ist aucheine mit Reben zu belegen angefangen worden,nach und nach völlig zu belegen.
Neu angelegte Weingärten tragen oft den Namen Raut als Flur Namen. Im Dorf wird damals unter anderem bergseitig des Krueghofes ein Wald zu Weinberg gerodet. Neuraute finden wir auch beim Lebalt in der Au, beim Fuxer, beim Lachmann.
Die Wein Güter sind teils als Lasürn angelegt; nicht als Pergl, sondern als senkrechte Wand; das Wort wird auch als Glasur verwendet und dürfte vom lateinischen Clausura abzuleiten sein, was hier gleichviel wie Umzäunung bedeutet. In der Tat wurden diese Lasürzeilen häufig am Rand des Weingutes verwendet.
Schon Michael Gaismair hatte in seiner Landes Ordnung von 152611 empfohlen, die Reben im Etschtal als Lasüren aufzuziehen, anstatt der üblichen Pergeln, bei welchen in flacher Lage wohl weniger Sonne die Trauben erreichen konnte.
Gaismair empfahl auch, roten Lagrein anzubauen, offensichtlich waren damals eher andere Sorten, wie z. B. der weiße Lagrein, mehr verbreitet.
Ebenso interessant ist die Empfehlung Gaismairs, anstatt des üblichenHöpfweines einen Vergerner wie im wälscb lanndt zu machen unddazwischen traid anzupawen.
Beim Höpfwein wurde der abgepreßte Most vergoren, wie beim heutigen sog. Kretzer, beim Vergerner wurden die zerstampfen Trauben erst nach der ersten Gärung ab gepreßt. Dieser Wein galt und gilt auch heute als bekömmlicher. Die Bauern machten dessen ungeachtet weiterhin Höpfwein und Vergerner. Offensichtlich wurden die schöneren Partien ab gepreßt und gekretzert; so versteht sich wohl eine Eintragung im Zehenturbarbuch der Pfarre Bozen von 1649, fol. 163: - Der Burger hat eine sehr schlechte Ernte, es traget nicht die Mühe, einen Hepfmost zu wimmen,er macht nur Vergerner; zwischen den Rebzeilen sollte Getreide angebaut werden, welches von der Bevölkerung notwendiger gebraucht wurde. Die Lasürzeilen werden denn auch im Urbar fast immer in einem Acker genannt: Zwischen den Rebzeilen wurde nicht nur Getreide, sondern auch Kabes und Rueben angebaut; solche Grundstücke wurden Gfinnen genannt. Der Unterschied zwischen dem Weingarten und den Lasürzeilen geht aus folgender Stelle beim Burger hervor: Fünf Jauch Öde, so vormals einWeingarten gewesen, und jetzt zum Teil Lasürzeilen sind. Wie wir aus dem Rennerhof ersehen können, konnten Kabes und Rueben auch Zehent bare Erzeugnisse sein.
Wenn auch zu jedem Hof ein Garten dazugehörte, so wird in einigen Fällen (z. B. Reinisch) ein Krautgarten eigens genannt. Kraut steht hier für Gewürz und Heilkraut.
Manche Wiesen waren mit Apfelbäumen (Fuxer) oder auch mit Birnbäumen (Burger) bepflanzt.
Der Baumgarten beim Fuchser heißt der Klee, vielleicht war es vormals eine Kleewiese?
Mehrere, auch größere Flächen sind noch Moos,also eher sumpfig. An die St.-Nikolaus-Kirche schloß sich bergseitig ein Wald an.
Auffallend ist, daß selbst die St.-Nikolaus Kirche in Leifers dem Pfarrwidum in Bozen den Zehent schuldet, und zwar vom ihr eigenen Neidheisl; hier ist der Zehent aber benannt, und zwar auf eine halbe Yhre Most.
Bis auf diese Ausnahme wurde der Zehent von den Gütern im Tale nicht als benannter gereicht. Ganz anders war es mit den Höfen auf Seit und Breitenberg. Diese reichen vor allem Roggen, Weizen und Hafer. Durch die Angabe des benannten Zehents kann man auch auf die relative Größe des Hofes schließen.
Demnach hatte der Obersteiner zusammen mit dem mittlerweile abgekommenen Vetterhof und mit dem Brunnerhof die größte Getreide Anbaufläche.
Die Wiesen des Brunnerhofes wurden früher, also noch im 16. Jahrhundert, gemäht, dann nur mehr beweidet.
Beim Gob und Pfösl wurde schon damals Wein angebaut. Aber auch in höheren Lagen, wie beim Tschuegg und sogar beim Untersteiner, standen damals Weinreben. Im eigentlichen Dorfbereich von Leifers beziehen die Herren von Liechtenstein 1/3 des Zehents, dem Pfarrer in Bozen verbleibt nur 1/3. Dies betrifft den Stölzl, Stifter, Fiderer, Flascher, Krueg und Unterm Perg. Bei den verwendeten Flur Namen der Güter fällt zweimal die Hofstatt auf; einmal beim Flascher, einmal beim Kirchengut.

Verfasst von Georg Tengler und veröffentlicht im Buche "Leifers-vom Dorf bis zur Stadt" im Jahre 1998© by Raiffeisenkasse Leifers


 

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