Der Zehent
Schon seit karolingischer Zeit wurde der Anspruch der Kirche
um Abgabe des zehnten Teils der Ernte zum Unterhalt der Priester vom Staat unterstützt.
Wir könnten diese Abgabe also als eine frühe Form einer Kirchensteuer betrachten.Von
dieser ursprünglichen Form hat sich der Zehent teilweise gelöst und ist mancher Orts
in die Hände adeliger Grund Herrschaften gelangt und gleich den Grundrenten verkauft,
verschenkt, getauscht, verpfändet und gehandelt worden.
Den dritten Teil des der Pfarre Bozen zustehenden Zehents finden
wir in Händen der Grafen von Liechtenstein. Für das Zehent recht der Liechtensteiner
wäre es denkbar, daß es seine Grundlage darin hatte, daß die Kirche in Leifers
als Eigen Kirche der Liechtensteiner entstanden war. Die erste Urkunde zur St.-Nikolaus-Kirche
vom Jahr 1386 würde jedenfalls in diese Richtung weisen. Allerdings ist im allgemeinen
bei Eigen Kirchen 1/, des Zehents in Händen des Priesters und 1/3 in Händen des Eigenkirchenherrn.
Möglich wäre auch, daß dieser Zehent Teil auf Veranlassung des Fürst Bischofs
von Trient seinen Ministerialen, den Liechtensteinern, übertragen worden ist.
Es wurde zwischen dem großen und dem kleinen Zehent unterschieden.
Ersterer betraf den zehnten Teil des Wein- und Getreide Ertrages, letzterer andere Feld- und
Garten Früchte, wie Rüben, Obst, Nüsse usw.
Wie auch anderswo gab in Leifers die Zehentreichung in mehrerlei
Hinsicht zu langwierigen Streitigkeiten zwischen Zehent Herrn und Zehent pflichtigen Anlaß.
In erster Linie war es die Frage, ob auch von sogenannten Neubrüchen, also von neu gerodetem
Land, der Zehent zu reichen sei. Während der Grundzins von Neubrüchen in der Regel
nicht zu reichen war, hat schon der Landes Fürst Erzherzog Sigismund am 16. September
1455 die Zehent Pflicht von Neurauten gesetzlich anerkannt.' Trotzdem haben sich die Bauern
immer wieder gegen den Zehent aus Neubrüchen gewehrt. Diese war dann auch eine der Haupt
Forderungen des Bauernaufstand es von 1525. Aber auch mit dieser Forderung nach Abschaffung
der Zehent Pflicht von Neurauten sind die Bauern nicht durchgedrungen, wie aus der Landes Ordnung
von 1532 ersichtlich ist. (Artikel V). Erst 1769 hat eine Landesfürstlichen Verordnung
die Neuraute für 30 Jahre nach ihrer Anlage vom Zehent befreit.
Zum Unterschied vom Grundzins wurde der Zehent viel länger
in Natura gereicht; bei allmählicher Geldentwertung wurde der in Geld zu reichende
benannte Grundzins erträglicher, der Naturzehent, vor allem der nicht benannte, immer
druckender.
Einen weiteren Anlaß für häufige Meinungsverschiedenheiten
gaben Umwandlungen der Kulturen, bei welchen entweder aus Zehent freien Gütern (wie aus
Wiesen) Äcker oder Wein Güter gemacht wurden, oder bei welchen auf Gütern, auf
welchen seit je der Zehent einer bestimmten Getreideart wie Roggen oder Weizen gereicht wurde,
eine völlig neue Kultur pflanze angebaut wurde. In unserem Gebiet handelt es sich hierbei
vor allem um den Mais oder Türgg. Die erste mir bekannte Erwähnung dieser
aus Amerika neu eingeführten Kultur pflanze in Leifers datiert de anno 1591. Damals wurde
auf dem Thaler oder Preglerhof in der Au bereits Türgg angebaut.
Die Zehent pflichtigen Höfe wurden in den Unbaren der Pfarrkirche
aufgeführt. Das älteste Urbar ist nach einem Schreiben des Brixner Dom Kapitels vom
Jahre 1844 aus dem Jahre 1515 erhalten.' Wir benützen ein im Propsteiarchiv liegendes
Urbar aus dem Jahre 1649. Dort finden wir auf Seite 141:
Volgen die Höff und Güetter in der Au undter Botzen.
Aus der Aufzählung der Höfe wird ersichtlich, daß das Zehent bare Gebiet der
Au nicht identisch war mit dem Steuerviertel Unterau oder St. Jakob in der Au. Die Höfe
sind folgende: Der Höilmayr (später Pfarrhof genannt), der Seizen, der Hilber,
das Hütthöfl, Manna, Lehalt, Dirn, Wiser, Simmerle, Kilian, Natlich, Temperer (auch
Mondschein genannt), Nadler, Weinmayr, Schaller. Von diesen gehören nur folgende zum
Steuerviertl Leifers: Seizen, Hilber, Hütt,Manna, Lebalt, Temperer. Diese Höfe
geben nur den nassen Zehent, das heißt Weinzehent, und zwar: der Seizen3 Zummen,
der Hilber 2 Zummen, das Hütt Höfl 1 Zummen, das Manna Höfl
1 Zummen, der Lebalt 1 '/2 Zummen, der Temperer 4 Yhrn.
Auf fol. 170 folgen die Höfe welche nur den dritten Teil
des Zehents dem Pfarrer in Bozen geben: der Flascher, der Krueg, der Stelzl oder Reinisch,
der Stifter oder Holzer, Krebs oder Fiderer, Paur unterm Perg.
Auf fol. 171 folgen die Höf und Güter zu Leifers,
so dem Pfarnvidumb zu Bozen nur dendritten Teil - und den 2. Teil den Herrn Grafenzu Liechtenstein
zehent geben in Wein undTraidt (Getreide: der Flascher, der Krueghof, der Stölzl,
der Stifter oder Holzer, der Krebs oder Fiderer, der Paur unterm Perg, die Pfleg, Güter
aus dem Teisl, Thurner).
Aus dem Jahre 1617 ist ein langwieriger Zehentstreit zwischen
Wilhelm Plattner, Pfarrherr in Bozen, und dem Inhaber des Pertold- oder Müllerhofes in
der Au,Gregori Mayr, erhalten.' Ein ordentliches Stockurbae des Pfarrers besagt, daß
der jeweilige Inhaber des Hofes dem Pfarrwidum 15 Scbober oder Hockerfieterung zu gebenschuldig
ist. Dem säumigen Hofinhaber wird eine Frist von 14 Tagen gesetzt, damit dieser sage,
ob er den Zehent geben will oder nicht. Mayr antwortet nicht, sondern behauptet, daß
in seinem Kaufvertrag von keiner Zehent Pflicht die Rede war. Er hatte den Hof nämlich
von Kaspar Kistler, Tischler in Bozen, gekauft. So wird der genannte Kistler als Zeuge vorgeladen;
auch er weiß von einer Zehent Pflicht nichts. Nach langem Streit kommt es schließlich
zu einem gerichtlichen Vergleich. Der Zehent wird bezahlt.
Solche Gerichtsverfahren wegen der Weigerung der Zehentreichung
finden wir laufend. Ein weiteres Beispiel: 1782 wird Joseph Anton Hingerle, Inhaber des Turnhauser
Hofes, belangt. Hingerle glaubte von der Zehentabgabe befreit zu sein, weil er ja seinen Hofvollständig
zu Wies Boden liegen gelassen habe und von Heu und Grumet kein Zebent zu geben gepflogen werde.
Trotzdem hat sich Hingerle herbeigelassen, dem Propst von Khuen
jährlich 3 fl. als benannten Zehent zu geben. Der nunmehrige Propst Joseph David Graf
von Sarnthein wollte von dieser Abmachung nichts wissen. Die zu Wiese liegenden Gründe
seien vormals Wein Güter gewesen. Laut Urbar der Propstei sei diese im Bezirk LeifersDecimator
universales, das heißt, daß grundsätzlich alle Güter mit Getreide
und Wein zehentpflichtig seien, nicht aber mit Heu und Grumet; dies nach altem Gebrauch.
Die Verbindlichkeit der Zehentreichung klebe den Früchten unmittelbar und dem Grundstück
nur mittelbar an, eben wegen der zehentbaren Früchte. Es stehe jedem Eigentümer frei,
das Grundstück nach seinem Belieben zu bebauen. Aus einem Grundstück mit zehentbaren
Früchten kann eine Wiese gemacht werden, aber auch umgekehrt. In diesem Verfahren wird
der Thurnhauser freigesprochen.
Die Umwandlung der Wein Güter in Wiesen in Leifers und anderen
Tallagen scheint damals sehr verbreitet gewesen zu sein. Der Propst klagt nämlich, daß
in Leifers mehr denn 415 7-beile zuWiesboden liegen. »Rebenneurauthe. seien sogar
durch allerhöchste Befehle verboten. Das seit einiger Zeit »etwas sumpfig
gewordene Terrain verspricht außerdem von den Reben merklich minderen Nutzen als von
den Wiesen". Der Propst vertrat im genannten Verfahren mit dem Thurnhauser den Standpunkt,
daß Äcker und Wein Güter, die zu Wiesen liegengelassen wurden erst nach einem
hundertjährigen Zustand als Wiese vom Zehent befreit seien.
Die Zehentholden haben außerdem noch andere Gründe
für ihre vermeintliche Zehent Freiheit angeführt. 1790 machten 20 Hof Inhaber aus
Leifers dem Propst in Bozen die Mitteilung, daß sie in Zukunft den Zehent der Kuratie
Kirche Leifers abzufahren die Absicht hätten.' Außerdem möchten sie die
anvor gewöhnlichen Andachten, Novenen und Umgänge halten. Dies ist wohl als Reaktion
auf die Reformen Kaiser Josephs Il. zu verstehen, welcher nicht nur zahlreiche Kirchen, Kapellen,
Klöster und Bruderschaften im ganzen Lande geschlossen bzw. aufgelöst, sondern auch
verschiedene Andachten und Prozessionen verboten hatte." Es waren die folgenden Personen:Melchior
Maria - und Antonvon Menz,Johann Fulterer (Burger), Jakob Ranigler (Hafner), Michael Pürcher
(Pfösl), JohannPürcher (Gampner), Georg Gerber (Tschuegg),Mathias Kofler (Gob), Andre
Untertrifaller, FranzPfeifer, Peter Erlacher, Josef Schwicker, AntonStuppner, Michael Kirchmayr,
Josef Prugger(Stampfler), Paul Pürcher, Franz Flor (Kölbl),Joseph Pürcher (Aichner),
Anton Franzelin, Michael Sturm.
Der Propst wandte sich unverzüglich mit seiner Beschwerde
ans Kreis Amt, welchem das Patronats recht in Landesfürstlichen Vertretung über die
Pfarre Bozen zu stand: die Propstei befindesich seit unvordenklichen Zeiten in dem ruhigenund
rechst kräftigen Besitze des Zehent rechtes,Das Zehent recht sei erst vor einigen Jahren
voneiner Landes restlichen Kommission anerkannt . Die Zehent Schuldigkeit sei auch in der
neuen Steuerfassion enthalten. Doch war der häufigste Anlaß für Weigerung
der Zehent holden eine Kulturänderung der zehentbaren Gründe.
Falls ein öder Grund im Bezirk, wo die Kirche Universalzehentherr
war, gerodet und zu Acker- oder Weinbau gemacht wurde, so war zu unterscheiden, ob sich der
Zehent Herr an der Rodung beteiligt hatte oder nicht. Im letzteren, dem häufigsten Falle,
war das Grundstück für zehn Jahre von der Zehent Pflicht befreit.
Falls aus einer Wiese oder einem anderen fruchtbaren Grund ein
neuer Acker oder Weinbau gerautet wird, so ist der Zehent ab dem Zeitpunkt zu entrichten,
an dem das Gut zum erstenmal seine neuen Früchte trägt. Dies gilt auch, wenn ein
altes Weingut neu angelegt wird.
Wird aus einem Weingut oder Acker eine Wiese, so ist selbige von
der Zehent Pflicht befreit; sobald diese Wiese neu kultiviert wird, gilt aber die Zehent Pflicht.
Diese Richtlinien galten im Gericht Bozen. Im angrenzenden Gericht-A1tenburg betrug der Zehent
in Wirklichkeit nur den elften Teil, so war jede 11. Garbe Getreide oder jede 11. Yhre Praschlet
zu reichen.
Einen besonderen Anlaß für langwierigen Streit gab
der Verkauf der gräflich liechtensteinischen Höfe in Leifers an das Reichsstift St.
Ulrich und Afra in Augsburg im Jahr 1755. Schon vorher hatte der Inhaber des Fiderer Hofes,
Joseph Anton von Azwang in Riglheim, dem Propst Rudolph Fortunat Grafen Tröyer und dem
gräflich liechtensteinischen Amt den Zehent verweigert. Die Liechtensteiner verlangten
2 /3 des Zehents und gestanden dem Propst 1/3 zu. Das Stift St. Ulrich und Afra übernahm
nicht nur das liechtensteinische Urbar, sondern auch die Zehentrechte, so auch vom Fidererhof.
1759 kam es schließlich zu einer Transaktion zwischen dem Propst und St. Ulrich. Letzteres
sollte 1/3, ersterer l/.3 des Zehents beziehen. St. Ulrich bezog außerdem den Grundzins.
Die Höhe des Zehents wurde nach dem achtjährigen Mittel
Ertrag berechnet. Bei der Gründung der Kuratie Leifers 1711 hat der Propst in Bozen den
dritten Teil des nassen und die Hälfte des trockenen Zehents dem Kuraten in Leifers überlassen.
Die wirtschaftliche Lage der Pfarre Bozen war im 16. Jahrhundert eine der besten im Lande.
Der Kurat hat darüber fleißige Abrechnung geführt.
Vom Kuraten Johann Kolb sind derartige Abrechnungen de anno 1783 erhalten. Die Höfe gaben
an trockenem Zehent Roggen, Weizen, Gerste, Türgg.
Der Kurat bezog 10-15 Star Roggen im Jahr; Türgg war noch
verhältnismäßig schwach vertreten, denn der Kurat bezog davon »nur. etwa
drei Star im Jahr. Der Anteil der einzelnen Höfe wurde in Hockern und Garben gerechnet.
Trotz der weiter oben angeführten Transaktion zwischen dem
Propst und dem Fidererhofsinhaber, welche Pflicht 1767 nochmals für Wein und Getreide
einbekannt wurde, weigerte sich der Fidererbaumann, den Zehent vom Türggen zu reichen.
Der Hof Inhaber Peter von Walther argumentierte, vom Hof sei sehr wohl die decima majorzu
reichen, nicht aber die decima minuta. Er bemühte Kirchenrechtler, um zu erklären,
daß unter den decimae minutae Erbsen, Bohnen und sonstige Kleinigkeiten«
zu verstehen seien, die auf einem Grundstück gebaut werden. Dazu gehöre auch der
Türggen, und nach allgemeinem Rechts Brauch sei im Revier Leifers keine decima minutaund
somit kein Türggenzehent zu reichen. Diese These sei durch die österreichische
Rechtsordnung untermauert, und außerdem sei in Leifers nie ein Türggenzehentabgeführt
worden, und deshalb sei eine entsprechende Forderung ohnehin verjährt. Auch in der alten
Urbar Büchern der Pfarre werde der Türggen nicht genannt. Das Stadt-und Landgericht
wandte sich an das Fiskalamt in Innsbruck um die nötige Rechts Auskunft. Der Bescheid
lautete, der Türggen sei sehr wohl "eine Art Getreide, worunter man im allgemeinen
diejenigen Samen von Pflanzen versteht, welche zu Brot oder Mehl speise taugen; somit sei der
Türggen sehr wohl als »zum großen Zehent gehörige Feldfrucht zu
betrachten. Daß in den alten Urbar Büchern der Türggennicht genannt
werde, sei nicht verwunderlich, da diese Bücher zu einer Zeit angelegt worden seien, zu
der in Tirol noch kein Türggen angebaut worden sei.
Die Verweigerung zur Reichung des Türggenzehents sei
keine anerkannte Rechts Gewohnheit, sondern eine Rechtsverletzung, wie aus einem einschlägigen
Gerichtsurteil von 1776 hervorgeht. Mit dem Urteil des Landgerichtes vom 6. Juni 1803 wurde
der Fidererhof zur Reichung des Türggenzehents und zur Bezahlung aller Prozeßkosten
verurteilt. Der Zehent wurde erst mit der Grund Entlastung 1849 beseitigt.
Ein Zehenturbarbuch von 1616.
Aus dem 16. und 17. Jahrhundert sind im Pfarrarchiv Bozen mehrere
Urbar Bücher der zehentbaren Höfe und Güter in Leifers enthalten. Nr. 17711,
etwa um 1616, ist wie folgt betitelt:
Auszug aus aller - und yeden Höf und Güettern so
dem Pfarnvidem zu Bozen zechenden.
Das Urbarbüchl beginnt mit dem Auszug der Höf und
Güelter zu Leüfers, daraus der Widem zu Bozenallain und ganzen Zechendt in Wein und
Traid empfacbt.
1)Weilendjocoben Gillmanns albir seligen Erbenhaben innen die
Paurecbt des Rennerhofes in Sissa,mit Behausung, auch Äkker, Wisen und Weinbau, alles
in ainem Innfang glegen.
Von dem Khobis den Rechend, und von den Reben, wann was zielt
wird, AI Ehrung.
Seit Mair, Ebner auf Seid, von einem Stuck-Erdreich, Wismad
ob dem Renner Hof in Sissa, so in den EbnerHofgeböilg.
2) Darzue bat er Ebner vom Weingartner Hof AI Stuck Berg erkhaufft
und anno 1605 ain Neurautdaraus gemacht, alles von ain Tagmad groß, und mitWeinbau belegt.
3) Herr Lucas Römer Freyberr zu Maretsch vom Stainmanhof
mit Behausung, Hof, Hofstat, Stadl, Stallung und andern Zue- und Ingebeien in Sissa.
Item von der Wisen samt etlichen Lasirn und Acker darin alle
in ainem Infang und unter der Strassen gelegen.
4) Weilend bannsen Zelgers gewesten Gassmans zu Leifers nachgelassene
Wittib Cathatina Oxenfuesin,vom Gassmanhof, mit all seinen zuegehörigen Stuckenund Guettern.
Ain Acker und Weinbau von zwainzig Ster sa men groß.
Verrer ain Lasürn genannt die Stainpruck von fünf
Tagmadten groß mit Reben belegt.
5 )Gottbardt Pichl auf Teitschenofen, Paurecbt einer Behausung
sambt ainem Khrautgarlen zum Reinisch genant.
Mer ain Stuckh Acker von fier Stär Samen groß, darin
sechs lasürzeilen.
6) Caspar Zieglauer, Fuxer zu Leifen, von ain Lasürn,
wisen undackber ungeverlich von siben Tagmaden groß, genannt im oberen grell.
Item ein Ackher von 24 Stär Samen groß genant Fuxacker
mit Reben belegt. Mer ain Wisen, genant dieTratten, ungever von fünf Tagmaden, auch mit
rebenbelegt,- und ain Weingart genant der Hütweingail, ungever von ainem jauch groß.
Aber ain Stuck Weingarl von ainem halben jauch.Verrer ain Weingati
von ainemj auch genant derRauth Weingail.
Und mehr ein Paumgarten, genant der Khlee und ain Mösl darbei,
alles bei vier Tagmadt groß.
7) Wolfgang Zieglauer vom Purgerbof mit Behausung und Ingebeyen.Atem
AI Stuckh Ackher von zechen stär samen, genannt der Pirpam Acker darin Acker und Weinzeilen
seindt.Mer vier Tagmad Wisen mit Reben belegt und ainAicbwald aneinandergelegen.
Aber fünf jauch Eden, so vormals Wein gart gwest, un iezt
zum Thail Lasür Zeilen seindt. Item ain wisen von drei agmaden.
Weiter ain guet der Kheller Ackher genandt, von ain halben
Tagmadt Wisen, drei Stär samen Ackherund mit Lasür Zeillen, und ain Stuck Wismat
mit Reben belegt, genanntdie Lasüre, von drei Tagmadt.
8) Hanns Ziglauer von ainem Stuckh Wismat von vier Tagmaden
groß, genant die Lasür mit Reben belegt.
9)Michael Ziglauer vom Teisslbof mit Behausung, Hofstatt und
anderen ingebeyen, und dabei 44 Tagmad Wisen, darunter ungever acht Tagmad mit Reben belegt.Mer
ain Stuck Wismadt geben in des Paurn unterm Pergsbof und der gmain Landgraben.
10)Mer vom Paurecht des Khröbs und Fiderer Hofs, mit Behausung,
Hofstatt und Anderen.Mer zwen Ackher mit Weinzeillen belegt, von sibend halben jauch groß.
Auch wisen, gleichfahls mitReben besetzt.
11) Melchior Ennthofer Flascher bat inne ain Stuck von zwayen
Tagmaden groß, mit Reben belegt,im jauch gelegen, so in Flascher Hofgeböiig. Mer
bat er Flascher innen ain Stuck Wisen, dieGiessenwies genannt, von acht Tagmadt, daruntersechs
Tagmad mit Reben belegt und die zwey TagmadMoß seindt.
12)Abermallen vom Khürchenguet mit allen desselben Stucken
und Güettern: Als erstens ein Behausung und Garten.
Item ain Stuck Ackher und Weinbau ungever von sechs Stär
Landt Acker groß. Mer ain khlaines Wisfleckhl dabei, mit Reben belegt die Hofstat genannt.
Verrer ain Wis von vier Tagmad Wisen, der Lullengenannt, davon etwo noch ungever ain halbls
Tagmadt mehr vorhanden, der Uberrest ist durch dieEtsch verrennt worden.
13)Weilendt Hansen Oxerifuefs Erben vom Lachman Hof mit allen
seinen Zuegebörungen. Item ain Stuckh Erdtreich Ackher und Weinbau dasj auch genant,
sambt 4 Tagmad mit vier Zeilen Reben; ungever 30 Stär samen Landt. Mer von der Stainpruggen
von siben Tagmadten. Widerumben von der Rautwis, zum Ihail mit Reben besezt, von vier Tagmadt
groß, und sechs Stär samen Ackher. Aber ain Stuckh Moswisen, das Gföll genant,
vonvier Tagmad groß. Weiter ain Wäldl ob St. NicolausKirchen.
14) Hans Enthofer 7-burner vom 7-burnerbof.
Mer darbei der Thurn Acker ungever von 15 Stür Landt groß.
Verrer ain Stuckh wis genant die Giessenwieß von 12 Tagmadt groß, darunder die
sechs Tagmadt mit Reben belegt. Aber ain Stuck, die ober Giessenwiß genannt, von4
Tagmadt groß, mit Reben besetzt. Mer vom Pallmanhof mit Behausung und Güettern:
als ain Ackher von 14 Stär samen groß mit Reben belegt. Mer ain Ackher von 15 Stär
samen groß, gleichsfals mit Reben belegt. Mer2 Weingärten.
Aber ain Wisplezen, ungever von drithalb Tagmadt, so edt. Widerumben
von der Zinswiß von 6 Tagmadt. Mer ain Moßwiß von Zwo Tagmadten. Aber ain
Moßwiß von andtertbalb Tagmadt, und leztlichen ainen Perg.
15) Die Khürchen zu Leifen vom Neutheisl sambt dem daran
stossenden Garlen, mit Rebern belegt, von aim Tagmadt Wisen groß. Gibt benannten ZechendMost
1/, Ybrn.
16) Benedict Herbst auf Teitschenofen von aim Stuck Erdtreich
Wismadt von vier Tagmadt groß, mitReben belegt, zu Leifers gelegen.
17) Weilend Haubtmann Hannsen Pruggers zu Sterzingen nachgelassne
Kinder, von den höf und Güetter zum Aichner und Anleuter beede ungever von
32 Star Samen Ackher, und42 Tagmadt Wisen und Weinbau, darunter allain die15 Tagmat Guet Wisen,
das andere alles mosl'g.
18) Mer vom Kölblhof von ungever 29 Stärsamen Ackher,
so mit Reben belegt, und zwai schlechte Tagmadt Wisen.
19) Mer von ainem Stuckh Ackher und Weinbau der Sener genant,
ob der Landstrassen.
20 )Weiland Leonhardt Lampen Tochter, darüber Hans Khaltenhauser
Burger alhie Gerbab gewest, vonPerchtoldthof in der Au, von ungever vierzig Tagmadt Wisen.
21) Aber auf beschehne Undterhandlung bat sich Adam Riser in
Leitach dahin verbilligt, den Zechentzu raichen.
22) Andre Belat Pergomeschg von Gmund zum Khrenzl paut di Paurecht
des Aspmairhofs in der Au,ungever 64 Tagmadt Wisen, darunter etwas mit Rebenbelegt, und zuvor
drei Gueter gewest.
23) Herr Georg Wilhelm von und zu Arzt Hambtmann aufm Nonß
und im Sulz, vom Piigl- oder Tallerbof in der Au.
Item ungever vierzig Tagmadt Wisen, darunter 15 Tagmadt bei
der Behausung in ainem Infang mit Reben belegt.
Volgen die Höf auf Praittenperg und Puecba, da man alin
Traidt zechendt dem Widem Benantengibt.
1 Jacob Grumer auf Puecba vom Weiglerhof benanten Zechent 4 Stär
Fuetter.
2 Jacob Pfanzelter, derzeit Postmeister zu Branzoll vom Paurecht
des ganzen Puechach oder Mayrhofs von ungever 20 Stär Samen Ackher vier Tagmadt Wisen,
und ainem khlainen Waldl Benanten zechent2 Stär Rifflen.
3 Weilend vorgemelts Hannsen Zelgers, gewesten Gassmans Wittich,
vom Hof aufm Stain mit seinenStück und Güettern, benanten Zechent 11 Stär Roggen.
Mer vom Vetterhof mit dessen Ingepyen sambt ungever 22 Stär
Samen Ackher und siben TagmadtWisen.
Verrer vom Prunnhof von 5 Tagmadt Wisen, so iezo nur Waiden
sindt.
4 Bernhardt Hochegger vom Hof zu Hochegg auf Praitenperg benanten
Zechent 7 Stir Roggen.
5 Peter Tschuffler Gob auf Praitenperg vom Gobenbof von aim Stuckb
Ackher bei 1 7 oder 18 Stär Samen, und darunter bei 3 Stär Samen Ackher mit Reben
belegt. Dem Pfarrwidum Benanten Zechent 6 Stär Roggen.
6 Chilstan Tschuffler auf Teitschenofen vom Hofundterm Stain
aufm Praitenperg, Ackher und Weinbau von ungever zwei Stär Samen, gibt dem Pfarrwidum
Benanten zechent 6 Stär Roggen.
7 Mattheüs Pfösl auf Preitenperg vom Tschueggen bevor
der Khargenbof genant, als bei 34Stär Samen Ackher und etlich wenig Weinbau, demPfarrwidem
benanten Zechent 8 Stär Roggen.
Jezt volgen die Höf und Gueuer zu Leifers, so dem Pfarrwidem
zu Bozen den dritten Teil undden Heren Grafen zu Liechtenstain die 2 nailzechenden in Wein
und Traidt gebem
1 Gotthardt am Pichl auf Teitschenofen, vom Stölzlbof,
Weingärten, Ackher, Wisen alles in ainemInnfang zu Leifers gelegen.
2 Chatan Erbardt Stiffter auf Teitschenofen vom Stiffterhof
Wisen, Ackher Weingarten.
3 Vorgemelter Michael Ziglauer zu Leifers von ainem Ackher so
auch vorgesagten Fidererhof gehörig, mit Wein Reben belegt, von anderthalb jauch gre,und
ain Tagmadt Wisen, so man nent in den jauchern.
4 Melchior Enthofer, Flascher vom Falscherhof, erstens ain Stuck
Achker die Hofstat genant, von dlithalb stär Samen, mit etlichen Weinzeilen.
Verrer ain Ackher und Weinbau ungever von zwelf stär landt,
und acht junge Weinzeilen.
Sambt zwai stück Erdtreich Wisen mit Reben belegt, im jauch
gelegen, so auch hierzue gehörig.
5 Anthoni Wiser, Bürger zu Bozen, vomKrueghof,als
ainem Anger Ackher, und Weinbau ungever sechs jauch groß.
Verrer die Paurecht eines Ackhers, Weinbau, sambt denWislen
genant der jauch, 4 jauch groß.
Mer aim Stuck Erdtreich Wismat von aim Tagmad
groß mit etlich Pergl Zeilen belegt, die Ruewis genant.
Undter disen Güettern ist ain neuer Raut zu nechst ober
der Stallung anno 1609 mit siben Zeilenbelegt worden.
Item von der Ruewis von 4 Tagmadt.
6 noman Tennz Paur undterm Perg, anstat seiner Hausfrauen Maria
Fückblin, vom Hof undterm Perg obdem khalten Kheller mit 29 Stär Landt Ackher,darinen
Weinzeilen angelegt,
Mer ain Tagmadt Wisen, bei gedachtem khalten Kheller so unbelegt.
Mer von der Ruewis auf der alten Reif undter dem Dorf ungever
von vier Tagmadt groß.
Aber von der Gileßwis von 14 Tagmadt groß so aus
dem Teisslbof erkhaufft worden.
Dann von ainer Wis, undtergtiesl genant, so auch aus dem Teisslbof
erkhaufft, von zwelf Tagmadtengroß, und unbelegt ist.
Und Leztens hat er Tenz Innen ain frei blutaigens Stuckh Wisen,
von vier Tagmadt, genannt die Giessenwiß.
Höf und Güetter in der Au unter Bozer4 daraus der
Pfarrwidum Bozen den ganzen Zechendt allain zu empfachen bat. (Da von der Au nur das Viertel
Unterau oder St. Jakob zur Steuergemeinde - und später, seit 1850, zur eigenen politischen
Gemeinde Leifers gehörte, sollen hier nur die Zehent pflichtigen Höfe des Viertels
Unterau angeführt werden - Arim. d. Verf.) 3 Georg Pauhofer, Gastgeber am Weissen Leben
zu Bozen, vom Seizenhof mit 32 Tagmadt Wisen, darundter der zeit ungever zwainzig Tagmadt
mit Rebenbelegt.
4 Benedicten Taxers gewesten Postmeisters alhie nachgelassene
Wittih, Catharina Pergepin vom Monähof in derau, zu nechst bei der Behausung,ain Stuckh
Wisen, von 4 Tagmadten mit Reben belegt.
7 Christoff Rottenbuecher Trapischer Amtman, Paut die Paurecht
des Hülberhofes sambt vierzig Tagmadt wisen, darundter das meiiste mit Reben belegt.Ist
der Grundrecht halber aigen. Mer von aim StuckhErdtreich Wisen zum Thail mit LasürZeilen,
auf der Monä im ausseren Veld von ... Tagmadten groß.
10 Jacob Meiner auf dem Lebaldthof von 26 Tagmadten Wisen und
Ackerbau, darundter das mehrere mit Reben belegt.
Von dem ain Raut ob dem Haus, zechendt, wieauch von dem andern
undtern Haus. Gleichfalls im obern Veld das Mösl genannt, ganzen Wein- undTraidt
zechendt. Desgleichen von neun Weinzeilen im obern Veld die Eden genant, ganzen Wein-
und Traidt Zechent. Und im obern Veld beim Perg, alda zwai Zeilen angelegt.
14 Weilend Hanns Prenen Erben vom ganzen Hüthöfl
in der Au Wisen und Weinbau ungever vonvier Tagmadt Wisen mit Reben belegt und zwai stärSam(en)
Ackher.
Diese Urbar Bücher sind äußerst interessante Geschichts
quellen. Neben den jeweiligen Hof Inhabern und Bau Leuten finden wir bei deren Veränderung
eine neuerliche Eintragung von späterer Hand, welche wir in der Edition nicht erfaßt
haben.
Eine weitere Beobachtung ist die, daß die Höfe auf
Seit und Breitenberg häufig ein Grundstück im Tal hatten.
Auf Kosten des Waldes wurden damals noch in Seit (z. B. Weingartner)
Weinberge gerodet. Der Weinbau scheint sich Ober Haupt allenthalben im Aufschwung befunden
zu haben; so heißt es z. B. beim von der Etsch gefährdeten Mondscheinhof: Unter
diesen Wiesen ist aucheine mit Reben zu belegen angefangen worden,nach und nach völlig
zu belegen.
Neu angelegte Weingärten tragen oft den Namen Raut als Flur
Namen. Im Dorf wird damals unter anderem bergseitig des Krueghofes ein Wald zu Weinberg gerodet.
Neuraute finden wir auch beim Lebalt in der Au, beim Fuxer, beim Lachmann.
Die Wein Güter sind teils als Lasürn angelegt;
nicht als Pergl, sondern als senkrechte Wand; das Wort wird auch als Glasur verwendet und dürfte
vom lateinischen Clausura abzuleiten sein, was hier gleichviel wie Umzäunung bedeutet.
In der Tat wurden diese Lasürzeilen häufig am Rand des Weingutes verwendet.
Schon Michael Gaismair hatte in seiner Landes Ordnung von 152611
empfohlen, die Reben im Etschtal als Lasüren aufzuziehen, anstatt der üblichen
Pergeln, bei welchen in flacher Lage wohl weniger Sonne die Trauben erreichen konnte.
Gaismair empfahl auch, roten Lagrein anzubauen, offensichtlich
waren damals eher andere Sorten, wie z. B. der weiße Lagrein, mehr verbreitet.
Ebenso interessant ist die Empfehlung Gaismairs, anstatt des üblichenHöpfweines
einen Vergerner wie im wälscb lanndt zu machen unddazwischen traid anzupawen.
Beim Höpfwein wurde der abgepreßte Most vergoren,
wie beim heutigen sog. Kretzer, beim Vergerner wurden die zerstampfen Trauben erst nach der
ersten Gärung ab gepreßt. Dieser Wein galt und gilt auch heute als bekömmlicher.
Die Bauern machten dessen ungeachtet weiterhin Höpfwein und Vergerner. Offensichtlich
wurden die schöneren Partien ab gepreßt und gekretzert; so versteht sich wohl eine
Eintragung im Zehenturbarbuch der Pfarre Bozen von 1649, fol. 163: - Der Burger hat eine sehr
schlechte Ernte, es traget nicht die Mühe, einen Hepfmost zu wimmen,er macht nur Vergerner;
zwischen den Rebzeilen sollte Getreide angebaut werden, welches von der Bevölkerung
notwendiger gebraucht wurde. Die Lasürzeilen werden denn auch im Urbar fast immer
in einem Acker genannt: Zwischen den Rebzeilen wurde nicht nur Getreide, sondern auch Kabes
und Rueben angebaut; solche Grundstücke wurden Gfinnen genannt. Der Unterschied
zwischen dem Weingarten und den Lasürzeilen geht aus folgender Stelle beim Burger
hervor: Fünf Jauch Öde, so vormals einWeingarten gewesen, und jetzt zum Teil Lasürzeilen
sind. Wie wir aus dem Rennerhof ersehen können, konnten Kabes und Rueben auch
Zehent bare Erzeugnisse sein.
Wenn auch zu jedem Hof ein Garten dazugehörte, so wird in
einigen Fällen (z. B. Reinisch) ein Krautgarten eigens genannt. Kraut steht hier für
Gewürz und Heilkraut.
Manche Wiesen waren mit Apfelbäumen (Fuxer) oder auch mit
Birnbäumen (Burger) bepflanzt.
Der Baumgarten beim Fuchser heißt der Klee, vielleicht war
es vormals eine Kleewiese?
Mehrere, auch größere Flächen sind noch Moos,also
eher sumpfig. An die St.-Nikolaus-Kirche schloß sich bergseitig ein Wald an.
Auffallend ist, daß selbst die St.-Nikolaus Kirche in Leifers
dem Pfarrwidum in Bozen den Zehent schuldet, und zwar vom ihr eigenen Neidheisl; hier ist der
Zehent aber benannt, und zwar auf eine halbe Yhre Most.
Bis auf diese Ausnahme wurde der Zehent von den Gütern im
Tale nicht als benannter gereicht. Ganz anders war es mit den Höfen auf Seit und Breitenberg.
Diese reichen vor allem Roggen, Weizen und Hafer. Durch die Angabe des benannten Zehents kann
man auch auf die relative Größe des Hofes schließen.
Demnach hatte der Obersteiner zusammen mit dem mittlerweile abgekommenen
Vetterhof und mit dem Brunnerhof die größte Getreide Anbaufläche.
Die Wiesen des Brunnerhofes wurden früher, also noch im 16.
Jahrhundert, gemäht, dann nur mehr beweidet.
Beim Gob und Pfösl wurde schon damals Wein angebaut. Aber
auch in höheren Lagen, wie beim Tschuegg und sogar beim Untersteiner, standen damals Weinreben.
Im eigentlichen Dorfbereich von Leifers beziehen die Herren von Liechtenstein 1/3 des Zehents,
dem Pfarrer in Bozen verbleibt nur 1/3. Dies betrifft den Stölzl, Stifter, Fiderer, Flascher,
Krueg und Unterm Perg. Bei den verwendeten Flur Namen der Güter fällt zweimal die
Hofstatt auf; einmal beim Flascher, einmal beim Kirchengut.
Verfasst von Georg Tengler und veröffentlicht im Buche "Leifers-vom Dorf bis zur Stadt" im Jahre 1998© by Raiffeisenkasse Leifers